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PREISE 

 

Die monatlichen Kosten der häuslichen sog. 24h Betreuung richten sich maßgeblich nach der sprachlichen sowie fachlichen Qualifikation der Betreuungskraft, der Höhe des Betreuungsaufwandes sowie den individuellen Wünschen der zu pflegenden Person. 

  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1)

  • Grundpflege

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Organisation des Tagesablaufes

  • Einkaufen von frischen Lebensmitteln & Kochen

  • Wäsche waschen & bügeln

  • Putzen

  • Begleitung zu Terminen

  • Nachtdienst auf Anfrage

Kosten

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monatliche Kosten für die 24h Pflege

 

abzgl. Pflegegeld PG3                             

abzgl. Verhinderungspflegegeld

abzgl. 50% aus Kurzzeitpflege

abzgl. Steuervorteil

2.770€

572,00€

134,00€

67,00€

333,00€

IHR monatlicher Eigenanteil 

1.664 € *

* Ihre persönliche Kostensituation rechnen wir Ihnen gerne vor

ab

    2.770

ohne staatlichen Zuschüsse und Steuervorteil

Leistung

Kosten

​

monatliche Kosten für die 24h Pflege

 

abzgl. Pflegegeld PG4

abzgl. Verhinderungspflegegeld

abzgl. aus Kurzzeitpflege

abzgl. Steuervorteil

2.870€

764,00€

134,00€

67,00€

333,00€

IHR monatlicher Eigenanteil 

1.572 € *

* Ihre persönliche Kostensituation rechnen wir Ihnen gerne vor

ab

     2.870

ohne staatlichen Zuschüsse und Steuervorteil

Leistung

  • Mittlere Deutschkenntnisse (A2)

  • Grundpflege

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Aktivierende Pflege & Mobilisierung

  • Organisation des Tagesablaufes

  • Medikamentenüberwachung

  • Einkaufen von frischen Lebensmitteln & Kochen

  • Wäsche waschen & bügeln, Putzen, Aufräumen

  • Begleitung zu Terminen

  • Nachtdienst auf Anfrage

Leistung

Kosten

​

monatliche Kosten für die 24h Pflege

 

abzgl. Pflegegeld PG5

abzgl. Verhinderungspflegegeld

abzgl. aus Kurzzeitpflege

abzgl. Steuervorteil

946,00€

134,00€

67,00€

333,00€

2.970€

IHR monatlicher Eigenanteil 

* Ihre persönliche Kostensituation rechnen wir Ihnen gerne vor

1.490 € *

ab

     2.970

ohne staatlichen Zuschüsse und Steuervorteil

  • Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse (B1 +B2)

  • Grundpflege

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Aktivierende Pflege & Mobilisierung

  • Organisation des Tagesablaufes

  • Medikamentenüberwachung

  • Einkaufen von frischen Lebensmitteln & Kochen

  • Wäsche waschen & bügeln, Putzen, Aufräumen

  • Individuelle Betreuung

  • Nachtdienst auf Anfrage

 

Wir sind für Sie da !

CARE4med Team

Gerne senden wir Ihnen unseren Fragebogen zu, der Grundlage für die Erstellung eines Angebotes ist.

 

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular oder

rufen Sie uns an.

 

Tel: 0711-2195 7790

 

Rufen Sie uns an !

CARE4med Ärzteteam

Gerne beraten wir Sie, denn Vertrauen und Wissen ist das Fundament für eine gute Zusammenarbeit.

 

Tel: 0800-4040555

 

CARE4med Steuerberater Team

Wenn Sie Fragen zu den staatlichen Zuschüssen haben, sprechen Sie mit unserem Steuerberater oder vereinbaren Sie ein Pflegeberatungsgespräch.

 

Tel: 0800-4040555

 

Wir helfen Ihnen !

Abzugsmöglichkeiten durch staatliche Förderung:

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Pflegegeld: Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist ein anerkannter Pflegegrad (PG 2-5) und dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, z.B. durch Angehörige oder eine von CARE4med vermittelte Betreuungskraft. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen.   

 

Das Pflegegeld müssen Sie entsprechend Ihrem anerkannten Pflegegrad in unserer Beispielrechnung wie folgt anpassen:

Pflegegrad 1 ( PG1)            

Pflegegrad 2 (PG2)         

Pflegegrad 3 (PG3)         

Pflegegrad 4 (PG4)        

Pflegegrad 5 (PG5)

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Verhinderungspflegegeld: Der Anspruch entsteht bis zu 8 Wochen im Jahr wenn die Pflegeperson die pflegt selber verhindert ist. Leistungen werden jährlich bis 1.612 Euro von der Pflegekasse bei nachgewiesener Verhinderung erstattet. Das Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege zu 50% weitergezahlt. Ein Anspruch besteht erstmals ab Pflegegrad 2. In unserer Beispielrechnung haben wir den Betrag von 1.612 Euro auf 12 Monate kalkulatorisch geteilt.  1612 / 12 = 134 Euro   

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Kurzzeitpflege: Sofern Leistungen aus der vollstationären Kurzzeitpflegeeinrichtung nicht in Anspruch genommen werden, können diese bis zu 50% ( 806 Euro) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.418 Euro auf die Verhinderungspflege übertragen werden. In unserer Beispielrechnung haben wir den Betrag von 806 Euro auf 12 Monate kalkulatorisch geteilt. 806 / 12 = 67 Euro 

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Haushaltsnahe Dienstleistungen: Sie können max. 20.000 Euro pro Jahr zu einem Fünftel in der Steuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von 4000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld. Fragen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater. In unserer Beispielrechnung haben wir den Betrag von 4000 Euro auf 12 Monate kalkulatorisch geteilt. 4000 / 12 = 333 Euro 

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0€

332€

572€

764€

946€

 

Für die An- und Abreise der Betreuungsperson fallen Kosten in Höhe von 180 € an ( 90 Euro je Strecke). Die Reisekosten fallen je nach Dauer des Betreuungseinsatzes, in der Regel alle 2 Monate an.

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Alle Leistungen von CARE4med vor einem Vertragsabschluss sind grundsätzlich kostenfrei. 

 

Vermittlungsgebühr CARE4med

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung einer Vermittlungs- und Betreuungspauschale, sofern ein entsprechender Dienstleistungsvertrag über den Einsatz einer Betreuungsperson zustande kommt. 

 

CARE4med ist Ihr Ansprechparter für alle Fragen und übernimmt für Sie:

 

  • Die qualitätsgesicherte Suche nach Betreuungskräften.

  • Die Vertragsverhandlung und Vertragsgestaltung.

  • Die Vermittlung an das entsprechende Partnerunternehmen.

  • Den regelmäßigen Personalwechsel.

  • Die Koordination der An- und Abreise.

  • Die komplette Betreuung vom ersten bis zum letzten Tag.

  • Die monatliche Rechnungsprüfung, sofern Sie dies wünschen.

 

Diesen Service berechnen wir unseren Kunden wie folgt:

399 Euro zzgl. MwSt. - halbjährlich für die CARE4med 24h Betreuung im Rahmen der Langzeitpflege.

199 Euro zzgl. MwSt. - einmalig für die CARE4med 24h Betreuung im Rahmen der Kurzzeitpflege.

 

Geht die Kurzzeitpflege nach 8 Wochen in eine Langzeitpflege über, wird die Differenz berechnet. 

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Die Verbraucherschutzzentrale in Baden-Württemberg zitieren wir gerne mit:

"Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.800 und 3.500 Euro pro Monat rechnen"

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