Häufig gestellte Fragen
Eine Vielzahl der immer wiederkehrenden Fragen, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen haben, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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Wieso kommen die Pflege- und Betreuungspersonen aus dem Ausland?
Im osteuropäischen Ausland, sowie Drittländern liegt das Gehaltsgefüge weit unter deutschem Standard, somit ist es für ausländische Betreuungspersonen außerordentlich interessant in Deutschland zu arbeiten, da sie hier den Mindestlohn von 12,41 Euro/Stunde erwarten dürfen. Bei hohem Pflegeaufkommen sind wir daher dankbar, das wir bezahlbare Möglichkeiten mit unseren ausländischen Nachbarn umsetzen können, damit die Seniorenbetreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden sichergestellt ist und somit auf eine externe Pflegeeinrichtung verzichtet werden kann.
Welche Aufgabe hat die CARE4med GmbH
CARE4med übernimmt für Sie die qualitätsgesicherte Suche nach Betreuungpersonen, die Vermittlung an das entsprechende Partnerunternehmen, die Qualitätskontrolle, den möglichen regelmäßigen Personalwechsel sowie die komplette Betreuung vom ersten bis zum letzten Tag. Wir sind stets Ihr erster Ansprechpartner. Damit wir für Sie tätig werden können schliessen wir einen Vermittlungsvertrag ab, dieser gibt uns den rechtlichen Rahmen zur Aufnahme der Personalauswahl.
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Wie lange läuft der Vertrag, und wer ist Vertragspartner ?
Der Vertrag zwischen Ihnen und unserem Partnerunternehmen läuft 12 Monate. Es besteht die Möglichkeit den Vertrag mit 14-tägiger Kündigungsfrist zu beenden, im Todesfall innerhalb von 7 Tagen. Die Zusammenarbeit mit CARE4med läuft solange, wie Sie uns benötigen.
Vertragspartner für sämtliche Vermittlungen ist CARE4med über den sogenannten Vermittlungsauftrag, den Sie mit uns abschliessen. Den Betreuungsvertrag schliessen Sie mit unserem Partnerunternehmen.
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Ist die 24h Betreuungsform legal ?
Das Betreuungspersonal darf nach dem europäischen Entsendegesetz legal in Deutschland arbeiten. Sie sind bei unseren Partnerunternehmen angestellt und dort kranken- und sozialversichert. Alle Betreuungspersonen erhalten mindestens den in Deutschland gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestlohn.
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Wie lange dürfen die Betreuunspersonen bleiben?
Legal dürfen die Betreuungspersonen bis zu 12 Monate in Deutschland bleiben. Die Realität zeigt aber, das in der Regel die Betreuerinnen ca . 6-12 Wochen bei den Familien bleiben und dann zu Ihrer eigenen Familie nach Polen zurückgehen. Pro Pflegefamilie wechseln sich meistens 2 Pflegekräfte ab.
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Was passiert, wenn ich mit der Betreuung nicht zufrieden bin?
Sollten Sie entgegen unserer Vorauswahl nicht zufrieden sein, werden Ihnen alternative Betreuungskräfte vorschlagen und den Wechsel zeitnah vornehmen.
Bin ich dem Betreuungspersonal weisungsbefugt?
Nein, das sind Sie nicht, denn der Arbeitgeber ist das Partnerunternehmen und nicht Sie. Die Arbeitsaufgaben werden aber selbstverständlich mit Ihnen im Vorfeld abgestimmt. Dieser Punkt wird ebenfalls vertraglich geregelt, damit die Abgrenzung der Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers eindeutig ist.
Was passiert bei Erkrankung ?
der Betreuungsperson:
Sollte die Betreuungsperson länger krank werden, organisieren wir für Sie innerhalb von wenigen Tagen einen Personalwechsel. ï‚·
der pflegebedürftigen Person:
Bei kurzzeitiger Erkrankung bleibt die Betreuerin vor Ort und übernimmt weiterhin alle hauswirtschaftlichen Aufgaben oder die Pflege einer zweiten Person. Bei längerer Erkrankung lassen wir den Vertrag ruhen und die Betreuungsperson reist ab. Zur Genesung organisieren wir die Wiederanreise der Betreuungsperson. Bei Tod heben wir den Vertrag innerhalb 7 Tage auf.
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Durchführung von medizinischen Leistungen
Obwohl unsere Betreuungspersonen mit unter ausgebildete Krankenschwestern in Ihrem Heimatland sind, dürfen diese keine medizinische Versorgung vornehmen, wie z.B. Spritzen setzen oder Medikamente richten. Für solche Tätigkeiten arbeiten wir mit ambulanten Pflegediensten zusammen, die diese Arbeiten für uns ausführen.
Nachteinsatz / Rufbereitschaft, was bedeutet das?
CARE4med bietet Nachteinsätze zu fest vereinbarten Uhrzeiten an. Nachteinsätze sind Arbeitszeit und werden nach dem MiLoGe vergütet. Eine Rufbereitschaft bietet CARE4med nur dann an, wenn die Familie bereit ist die komplette Dauer der Rufbereitschaft zum Mindestlohn zu vergüten.
Im Notfall ist die Betreuungsperson vor Ort und kann die Familie oder Ärzte verständigen. Dies ist besonders bei fortschreitendem Pflegegrad ein ganz wesentlicher Vorteil zu den ambulanten Pflegediensten. Die CARE4med Notfallmappe liegt für den Notfall vor Ort bereit.